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Die Richtlinien zur Betrugsbekämpfung von Munters dienen der Entdeckung und Verhinderung von Betrugsfällen, die sich gegen Munters richten. Um ein korrektes Verhalten unserer Mitarbeiter sicherzustellen, haben wir Richtlinien erstellt und die Verantwortlichkeiten für die Entwicklung von Kontrollen und die Durchführung von Untersuchungen festgelegt. Ein Bericht zu mutmaßlichen Verstößen wird dem Vorstand regelmäßig vorgelegt.
Diese Richtlinie gilt für alle Verstöße durch Mitarbeiter sowie Aktieninhaber, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, externe Agenturen und Parteien, die eine Geschäftsbeziehung zu Munters pflegen.
Alle Untersuchungen bei Betrugsfällen werden ohne Rücksicht auf die Position oder den Titel der involvierten Person sowie die Art der Beziehung zu Munters durchgeführt.
Zu den zu meldenden Vorgängen zählen, ohne darauf beschränkt zu sein und auch wenn es sich nur um den Versuch dazu handelt:
Handeln in unehrlicher oder betrügerischer Absicht
Fälschung oder Abänderung von Dokumenten oder Konten
Unterschlagung von finanziellen Mitteln, Waren oder anderen Vermögenswerten
Inkorrektes Vorgehen im Umgang oder bei der Meldung von Geldmitteln oder finanziellen Transaktionen
Vorteilsnahme aus einer beruflichen Position
Offenlegung von beruflichen Aktivitäten oder Informationen zur Vorteilsnahme
Vorteilsnahme oder versuchte Vorteilsnahme in Ausübung einer Tätigkeit oder aufgrund einer Position
Diebstahl oder Zweckentfremdung von Eigentum, Einrichtungen oder Dienstleistungen
Alle Verwaltungsgruppen sind dafür verantwortlich, Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten aufzudecken und zu verhindern. Bei Betrug handelt es sich um die vorsätzliche falsche Darstellung oder die Verschweigung von wesentlichen Tatsachen mit dem Ziel, eine Person dazu zu bewegen, zu ihrem eigenen Nachteil zu handeln.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Unregelmäßigkeiten zu melden.
Die Entdeckung und Verhinderung von Betrugsfällen gehört zu den Aufgaben des Managements. Entsprechende Berichte sind bei Business-Review-Sitzungen und regionalen Vorstandsvorsitzungen vorzulegen.
Jedes Mitglied des Managements muss mit den in seinem Zuständigkeitsbereich möglichen Regelabweichungen vertraut sein und wachsam sein gegenüber Anzeichen, die darauf hinweisen.
Wird ein mutmaßlicher Betrug oder eine Unregelmäßigkeit nicht gemeldet, so kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
Jeder mutmaßliche oder belegte Verstoß ist unverzüglich dem Finanzvorstand zu melden, der wiederum den CEO und den Vorstand darüber in Kenntnis setzt. Die entsprechenden Meldungen können auch direkt an den CEO oder den Vorstandsvorsitzenden übermittelt werden. Anonyme Meldungen werden akzeptiert.
Der Verstoß ist den zuständigen Behörden umgehend zu melden.
Alle Angestellten von Munters sind dazu verpflichtet, bei internen und externen Ermittlungen zu kooperieren. Fehlende Kooperationsbereitschaft zieht ein Disziplinarverfahren nach sich.
Munters wird, unter Einbeziehung aller notwendigen rechtlichen Schritte, stets sein Möglichstes tun, durch Betrug verloren gegangene Mittel zurückzufordern. Im Falle eines Betruges wird gegen den betreffenden Mitarbeiter ein Disziplinarverfahren eingeleitet, was zur Entlassung führen kann, und rechtliche Schritte unternommen.
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